Erweiterungen

Fahrspaß ohne Prüfungsstress - B196

Wer einen Führerschein der Klasse B besitzt, hat seit diesem Jahr die Möglichkeit ohne eine zusätzliche Fahrprüfung eine Fahrerlaubniserweiterung für leichte Motorräder bis 125 cm³ zu erwerben – mit der sogenannten Eintragung der Schlüsselzahl 196.

Voraussetzungen

  • Mindestalter 25 Jahre
  • 5 Jahre im Besitz der Klasse B

Ausbildung

  • 4 theoretische Unterrichtseinheiten à 90 Minuten
  • 5 praktische Unterrichtseinheiten à 90 Minuten
  • Keine theoretische und praktische Prüfung

Einschränkungen

  • Nur innerhalb Deutschlands gültig
  • Kein Aufstieg nach 2 Jahren auf A2 möglich (Vgl. der Klasse A1)

Durch die Neuregelung können erfahrene Autofahrer ihren Pkw-Führerschein relativ einfach und preiswert auf leichte Motorräder erweitern und sich damit eine zusätzliche Mobilitätsoption schaffen. Weiterhin gilt, dass Personen die vor dem 1.4.1980 in den Klassen 2, 3 oder 4 eine Fahrerlaubnis erworben haben zum Führen von Leichtkrafträdern in Deutschland und im Ausland berechtigt sind.

Einschränkungen

  • Nur innerhalb Deutschlands gültig
  • Kein Aufstieg nach 2 Jahren auf A2 möglich (Vgl. der Klasse A1)

Kosten

Wie viel diese Führerscheinerweiterung kostet, findet Ihr hier.