max. Nenndauerleistung von Diesel-/Elektromotoren: 4 kW
Vierrädrige Kleinkrafträder
Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit: 45 km/h
max. Hubraum von Fremdzündungsmotoren: 50 cm³
max. Nenndauerleistung von Diesel-/Elektromotoren: 4 kW
max. Leermasse: 350 kg
A1
Mindestalter
16 Jahre
Eingeschlossene Klassen
AM
Krafträder (auch mit Beiwagen)
max. Motorleistung: 35 kW
max. Verhältnis Leistung/Gewicht: 0,2 kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordeneten Rädern
Hubraum bei Verbrennungsmotoren über 50 cm³
Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
max. Leistung: 15 kW
A2
Mindestalter
18 Jahre
Eingeschlossene Klassen
AM
A1
Krafträder (auch mit Beiwagen)
bis 48 PS
max. Motorleistung: 35 kW
max. Verhältnis Leistung/Gewicht: 0,2 kW/kg
Fahrerlaubnisse der Klasse A beschränkt, die vor dem 19.01.2013 erteilt wurden, gelten nach zwei Jahren automatisch als Klasse A (unbeschränkt).
A
Mindestalter
24 Jahre (für Direkteinstieg)
20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2) + Aufstiegsprügung
Eingeschlossene Klassen
AM
A1 und
A2
Krafträder (auch mit Beiwagen)
Hubraum über 50 cm³
Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
Motorleistung über 15 kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
Hubraum bei Verbrennungsmotoren über 50 cm³
Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
Motorleistung über 15 kW
B/BF17
Mindestalter
18 Jahre
17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“
Eingeschlossene Klassen
AM
L
Kraftfahrzeuge
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg
Anhänger über einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg mit max. Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von 3 500 kg
B-Automatik
Mindestalter
18 Jahre
17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“
Eingeschlossene Klassen
AM
L
Kraftfahrzeuge
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg
Anhänger über einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg mit max. Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von 3 500 kg
BE
Mindestalter
18 Jahre
17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“
Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
Eingeschlossene Klassen
Keine eingeschlossenen Klassen
Fahrzeugkombinationen
Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger oder Sattelanhänger
zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination: 3 500 kg
B96
Mindestalter / Voraussetzungen
18 Jahre
17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“
Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
Eingeschlossene Klassen
Keine eingeschlossenen Klassen
Fahrzeugkombinationen
Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger oder Sattelanhänger
zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination über 3 500 kg aber nicht mehr als 4 250 kg
B196
Mindestalter / Voraussetzungen
25 Jahre
Vorbesitz der Pkw-Klasse B für mind. 5 Jahre
Eingeschlossene Klassen
Krafträder bis 125 ccm Hubraum Klasse A1
max. 11 kW Motorleistung
max. 0,1kW/kg
Information
Keine theoretische und auch keine praktische Prüfung erforderlich
Fahrerlaubniserweiterung gilt nur innerhalb von Deutschland
Fahrerlaubnisinhaber, die vor dem 1. April 1980 eine Fahrerlaubnis der Klassen 2, 3 oder 4 erworben haben, dürfen weiterhin Krafträder der Klasse A1 fahren
L
Mindestalter
16 Jahre
Eingeschlossene Klassen
Keine eingeschlossenen Klassen
Zugmaschinen
Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit: 40 km/h mit Anhänger nur 25 km/h
selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h auch mit Anhänger
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