Ausbildungsklassen

AM

  1. Mindestalter
    • 15 Jahre
  2. Eingeschlossene Klassen
    • Keine
  3. Zweirädrige Kleinkrafträder
    • Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit: 45 km/h
    • max. Hubraum von Verbrennungsmotoren: 50 cm³
    • max. Nenndauerleistung von Elektromotoren: 4 kW
  4. Dreirädrige Kleinkrafträder
    • Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit: 45 km/h
    • max. Hubraum von Fremdzündungsmotoren: 50 cm³
    • max. Nenndauerleistung von Diesel-/Elektromotoren: 4 kW
  5. Vierrädrige Kleinkrafträder
    • Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit: 45 km/h
    • max. Hubraum von Fremdzündungsmotoren: 50 cm³
    • max. Nenndauerleistung von Diesel-/Elektromotoren: 4 kW
    • max. Leermasse: 350 kg

A1

  1. Mindestalter
    • 16 Jahre
  2. Eingeschlossene Klassen
    • AM
  3. Krafträder (auch mit Beiwagen)
    • max. Motorleistung: 35 kW
    • max. Verhältnis Leistung/Gewicht: 0,2 kW/kg
  4. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordeneten Rädern
    • Hubraum bei Verbrennungsmotoren über 50 cm³
    • Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
    • max. Leistung: 15 kW

A2

  1. Mindestalter
    • 18 Jahre
  2. Eingeschlossene Klassen
    • AM
    • A1
  3. Krafträder (auch mit Beiwagen)
    • bis 48 PS
    • max. Motorleistung: 35 kW
    • max. Verhältnis Leistung/Gewicht: 0,2 kW/kg

    Fahrerlaubnisse der Klasse A beschränkt, die vor dem 19.01.2013 erteilt wurden, gelten nach zwei Jahren automatisch als Klasse A (unbeschränkt).

A

  1. Mindestalter
    • 24 Jahre (für Direkteinstieg)
    • 20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2) + Aufstiegsprügung
  2. Eingeschlossene Klassen
    • AM
    • A1 und
    • A2
  3. Krafträder (auch mit Beiwagen)
    • Hubraum über 50 cm³
    • Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
  4. Dreirädrige Kraftfahrzeuge
    • Motorleistung über 15 kW
  5. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
    • Hubraum bei Verbrennungsmotoren über 50 cm³
    • Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
    • Motorleistung über 15 kW

B/BF17

  1. Mindestalter
    • 18 Jahre
    • 17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“
  2. Eingeschlossene Klassen
    • AM
    • L
  3. Kraftfahrzeuge
    • Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg
    • Anhänger über einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg mit max. Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von 3 500 kg

B-Automatik

  1. Mindestalter
    • 18 Jahre
    • 17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“
  2. Eingeschlossene Klassen
    • AM
    • L
  3. Kraftfahrzeuge
    • Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg
    • Anhänger über einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg mit max. Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von 3 500 kg

BE

  1. Mindestalter
    • 18 Jahre
    • 17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“
    • Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
  2. Eingeschlossene Klassen
    • Keine eingeschlossenen Klassen
  3. Fahrzeugkombinationen
    • Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger oder Sattelanhänger
    • zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination: 3 500 kg

B96

  1. Mindestalter / Voraussetzungen
    • 18 Jahre
    • 17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“
    • Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
  2. Eingeschlossene Klassen
    • Keine eingeschlossenen Klassen
  3. Fahrzeugkombinationen
    • Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger oder Sattelanhänger
    • zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination über 3 500 kg aber nicht mehr als 4 250 kg

B196

  1. Mindestalter / Voraussetzungen
    • 25 Jahre
    • Vorbesitz der Pkw-Klasse B für mind. 5 Jahre
  2. Eingeschlossene Klassen
    • Krafträder bis 125 ccm Hubraum
      Klasse A1
    • max. 11 kW Motorleistung
    • max. 0,1kW/kg
  3. Information
    • Keine theoretische und auch keine praktische Prüfung erforderlich
    • Fahrerlaubniserweiterung gilt nur innerhalb von Deutschland
    • Fahrerlaubnisinhaber, die vor dem 1. April 1980 eine Fahrerlaubnis der Klassen 2, 3 oder 4 erworben haben, dürfen weiterhin Krafträder der Klasse A1 fahren

L

  1. Mindestalter
    • 16 Jahre
  2. Eingeschlossene Klassen
    • Keine eingeschlossenen Klassen
  3. Zugmaschinen
    • Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
    • Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit: 40 km/h mit Anhänger nur 25 km/h
    • selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h auch mit Anhänger